Der Weg zur Therapie

Zögern Sie nicht, bei Sprach-, Sprech, Stimm-, Rede- und/oder Schluckstörungen sogleich Ihren Arzt zu informieren.
Denn je früher die Behandlung beginnen kann, desto größer kann der Therapieerfolg sein.

Für die Behandlung der Störungsbilder aus dem Therapieangebot wird eine ärztliche Verordnung benötigt (HNO -, Haus-, Kinder- & Zahnärzte sowie Neurologen, Internisten , Pädaudiologen & Kieferorthopäden).
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse. Nicht von der Zuzahlung befreite Patienten müssen zur Zeit einen Eigenanteil von 10% sowie eine Verordnungsgebühr von 10€ selbst übernehmen.
Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Die Therapie wird als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt. Die Dauer einer Therapiesitzung beträgt in der Regel 45 Minuten und findet je nach Art und Ausmaß der Störung ein- bis mehrmals wöchentlich statt.
Die Therapie kann nach wenigen Behandlungseinheiten abgeschlossen sein, aber sich auch über einen langen Zeitraum erstrecken. Die Therapie findet entweder in unseren Praxisräumen oder bei Bedarf und medizinischer Indikation auch in Form von Hausbesuchen (bspw. im häuslichen Umfeld, in Alten- & Pflegeheimen, in Krankenhäusern oder Behinderteneinrichtungen) statt.

Hat der/die Klient/Klientin eine ärztliche Verordnung für Sprachtherapie erhalten, wird in einem Erst- und Anamnesegespräch der Grund des Therapiewunsches geklärt. Dieses Gespräch ist in Absprache mit dem/ der verordnenden Arzt/ Ärztin, die Grundlage für den Verlauf, die Dauer und Häufigkeit der Therapie, so dass eine individuelle dem Störungsbild angepasste Behandlung stattfinden kann.

Sie können sich telefonisch oder persönlich in unserer Praxis anmelden. Sollten wir einmal telefonisch verhindert sein, können Sie uns gerne Ihren Name und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und wir rufen Sie umgehend zurück.

Unsere Praxis besitzt eine Zulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen. Sollten Sie privat versichert sein, benötigen Sie auch eine ärztliche Verordnung. In diesem Fall sollten Sie auch vorab Ihrer private Krankenkasse über die Therapieaufnahme informieren und klären, welche Bedingungen die Kasse an die Therapie stellt und um die Kostenübernahme zu gewährleisten.